| |
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig
zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten
Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen
wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder,
Still-Videos, elektronische Bilddateien in digitalisierter Form, Videos
usw.) II. Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe
des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich
nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken,
ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde
- jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe
von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung
des Honorars an den Fotografen.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht,
das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht
die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. §
60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder wird der Fotograf, sofern nichts
anderes vereinbart wurde, als Urheber -> „Foto: © by www.frank-beer.de“
des Lichtbildes genannt. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative bzw. die Bilddateien verbleiben beim Fotografen. Eine
Herausgabe der Negative/ der Bilddateien an den Auftraggeber erfolgt
nur bei gesonderter Vereinbarung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt, Bildauffassung
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz,
Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare,
Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind
vom Auftraggeber zu tragen.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu
zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage
nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung
einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren
Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Evt zugesicherte Abtretungen
an Bildrechte bleiben beim Fotografen bis zur vollständigen Bezahlung.
4. Der Auftraggeber erkennt meine Bildauffassung und Gestaltung mit
Erteilung des Auftrages ausdrücklich an. Wünscht der Auftraggeber
während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch
für bereits begonnene Arbeiten.
5. Bis 30 km (Anfahrt) sind enthalten. Für jeden weiteren Anfahrts-km
werden 40 Cent berechnet.
IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf
für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine
Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen,
Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf –
wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht bei einem Verlust von Lichtbildern,
auch Daten, beschränkt sich auf die Verfügungstellung von
neuem Filmmaterial. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2 . Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt,
aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren
seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller
des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Datenträgern, Filmen,
Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen
Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei
Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,
Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche
Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der
Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig
zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme
wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte
nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt,
gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner
Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.
Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder
zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder
innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart
wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene
oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust
oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
Werden die Bilder nicht in der 7 Tage-Frist an den Fotografen zurückgeschickt,
gilt die Sendung als abgenommen und diese wird komplett in Rechnung
gestellt.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene
Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, um mehr
als 15 % überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen,
sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den
vereinbarten Stunden- oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit
des Auftraggebers kann der Fotograf Schadensersatzansprüche geltend
machen.
3. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der
Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und
grober Fahrlässigkeit.
4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung, wird wie folgt
berechnet::
Storno länger als 6 Wochen vor dem Termin: 10 %,
Storno sechs (36 Tage) bis 4 Wochen (28 Tage) vor dem gebuchten Termin:
35 %,
weniger als 28 Tage: 60 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch
keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen,
wie z.B. Studioräume, Visagisten werden zusätzlich berechnet,
unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.
Storno 24 Stunden vor dem Termin: 100 %
5. Beanstandungen, gleich welcher Art müssen innerhalb 7 Tagen
nach Erhalt der Ware bei mir eingehen. Nach dieser Frist gelten die
Lieferungen als verbindlich angeommen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers
können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle
ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich
zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung, elektronische Veränderung
und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern
aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht
zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich
übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung
und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung
des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige
elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen.
Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind
Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital
so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den
Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung
so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei
jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,
insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt
und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar
ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen
mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen,
wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von
allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht
beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in
Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht
nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind,
auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund
einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber
gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets
und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies
geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die
der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und
Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich
schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten
zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung
des Fotografen verändert werden.
7. Der Auftraggeber bzw. die Beteiligten erklären sich mit Auftragserteilung
einverstanden, dass die entstandenen Fotos zur Eigenwerbung/ zu Veröffentlichungen
des Fotografen benutzt werden dürfen, z.B. im Internet, in Printmedien
oder in Veröffentlichungen z.B. in Buchform. Andere Vereinbarungen
bedürfen der Schriftform.
8. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und
Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise
der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen.
Vorbehalten wird das Recht, die AGB zu ergänzen oder zu ändern.
Der Auftraggeber erkennt durch Auftragserteilung meine Lieferbedingungen
an
Wir behalten uns vor, den/ die Fotograf/in kurzfristig zu benennen,
der/die den Auftrag ausführt.
Sonstige zusätzlichen Vereinbarungen wie z.B. Verwendungszweck
und Sonderwünsche bedürfen der Schriftform.
|